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Neue Erosionsschutzverordnung
Worauf muss ich nach der Ernte achten? Wo und wann sind Zwischenfrüchte erforderlich? Wie lässt sich das sinnvoll mit der geforderten Stilllegung verknüpfen?
Die neue bayerische Erosionsschutzverordnung gilt seit Mai 2023. Dadurch hat die Zahl der betroffenen Feldstücke zugenommen, und bei den bisher erfassten Feldstücken hat sich teilweise die Einstufung geändert. Das können die landwirtschaftlichen Betriebe bereits in iBALIS einsehen.
Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ober- und Niederbayern erläutern in einer Online-Informationsveranstaltung gemeinsam die Hintergründe und zeigen Ihnen, wie Sie selbst darauf reagieren können.
Link zur Online-Veranstaltung wird rechtzeitig bekannt gegeben.